Was heißt hier a.c.a.b.?
Wenn man nach der Bedeutung des Kürzels „a.c.a.b.“ sucht, wird man problemlos im Internet fündig.
Man kann es als „politisches Statement“ im weitesten Sinne verstehen, als Provokation („all cops are bastards“) oder als Anspielung auf den Konsum alkoholhaltiger Lieblingsgetränke („acht cola, acht bier“).
Bisweilen findet sich das Kürzel gedruckt oder gesprüht auf Kleidungsstücken wie Jacken, Pullis oder T-Shirts.
Mein Mandant trug eine solche Jacke in der Öffentlichkeit. Ein Polizist fühlte sich beleidigt und erstattete Strafanzeige wegen Beleidigung; er fühlte sich als angesprochener Teil der Gruppe „a.c.“ = all cops = alle Polizisten. Eine Personengruppe ist grundsätzlich zwar beleidigungsfähig, muss dafür aber klar abgrenzbar und zahlenmäßig überschaubar sein.
Die Gruppe der Polizisten ist jedoch so groß und so unscharf abgegrenzt, dass es sich hierbei nicht um ein sogenanntes „beleidigungsfähiges Kollektiv“ handelt.
Die Staatanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.
Es sei der Vollständigkeit halber auch auf die Bedeutung „all cooks are bastards“ vom Punkrock-Cateringunternehmen „Rote Gourmet-Fraktion“ verwiesen. Davon gibt es sogar Merchandising-Artikel wie T-Shirts…
http://www.rotegourmetfraktion.de/ueber-uns/all-cooks-are-bastards
Vielleicht ist eine physische Demonstration der Wandlungsfähigkeit dieses Spruchs/dieser Abkürzung für das Gericht recht lehrreich 😉
Weise StA,es gibt schließlich noch so viele andere Deutungsmöglichkeiten. „Always Carry A Bible“ oder „All Colours Are Beautiful“. Anderer Auffassung übrigens OLG Stuttgart im Beschluss vom 23. Juni 2008, Az: 1 Ss 329/08 http://tinyurl.com/ylp5y3q
Dass der Strafantrag nicht durchgeht, haette der werte Herr Polizist auch selbst kurzerhand feststellen koennen. Immerhin hat er dies in seiner Ausbildung zum Dipl.-Verwaltungswirt an der Fachhochschule selbst gelernt.
@ ra Kümmerle: Nö, das OLG Stuttgart hat im Gegenteil exakt darauf hingewiesen, dass der Spruch, getragen auf einem T-Shirt, für sich allein („ohne nähere Bezeichnung gegen eine nicht abgegrenzte Personenmehrheit von Polizeibeamten“) eine straflose Kollektivbeleidigung darstellt. Nur hatte im OLG-Stuttgart-Fall jemand die Abkürzung – zumindest den tatsächlichen Feststellungen nach – einem einzelnen Polizisten zugerufen.
@ Paule: … und wohl gleich wieder vergessen. Tja, so ist das: was einem nicht passt, vergisst man am Schnellsten.;-)