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Untrügliches Zeichen, den Verteidiger zu wechseln
Ganz sicher wissen Sie, dass Sie den Verteidiger wechseln sollten, wenn dieser der Polizei (die gerade damit beschäftigt ist, Ihr Handy nach belastenden Beweisen zu durchsuchen) schreibt:
„Hinsichtlich der erbetenen Pin für das beschlagnahmte Handy meines Mandanten werde ich mich noch kurzfristig melden. Mein Mandant ist nach Kräften bemüht, diese Pin ausfindig zu machen und Ihnen bekannt zu geben.“
(Einzige Ausnahme: Der Kollege hat einen extrem feinen Sinn für Ironie…)