Darf ich Sie bezahlen?
Ich war dem Mandanten erstinstanzlich als Verteidiger beigeordnet worden. Weil die Staatsanwaltschaft mit dem Urteil nicht zufrieden war, legte sie Berufung ein.
Als der Mandant das erfährt, ruft er mich an: Weil ich doch schon bisher nur die Pflichtverteidigergebühren für die Verteidigung in 1. Instanz bekommen habe, würde er mir gern nun für das Berufungsverfahren etwas zusätzlich zahlen – damit die Berufung auch ein Erfolg wird.
Ich erkläre ihm, dass das Verfahren nicht so umfangreich ist, dass neben der Gebühren aus der Staatskasse noch eine private Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden muss. Außerdem mache ich ihm klar, dass zwischen hohen Rechnungen und Engagemant des Anwalts kein zwingender Zusammenhang besteht – bzw. bestehen sollte.
Er scheint anderes gewohnt gewesen zu sein.
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This post was mentioned on Twitter by udovetter: Mandant bietet Honorar, Anwalt lehnt ab. Ich war’s nicht. http://bit.ly/4UyIfN…
Für einige 10 hoch 2(3) Euro könnte der der Anwalt doch eventuell noch einige Pfund an Einsatz zulegen 🙂