„Seien Sie kein Frosch, wir sind doch beide Anwälte…“

Vor kurzem rief mich eine männliche  Person an, die sich als Schwager eines inhaftierten Mandanten vorstellte. Er erkundigte sich, was seinem Verwandten vorgeworfen werde und was man gegen ihn in der Hand habe. Ich erklärte ihm, dass ich aufgrund meiner anwaltlichen Schweigepflicht keine Auskünfte geben könne. Damit gab der Anrufer sich zufrieden.

Wenige Tage später rief mich in derselben Sache eine weibliche Person an, die sich als Anwältin vorstellte. Sie sei von der Familie meines Mandanten telefonisch beauftragt worden, sich bei mir zu erkundigen, was deren Verwandten vorgeworfen werde und was man gegen ihn in der Hand habe. Ich sagte der Kollegin, dass Sie doch wissen müsse, dass ich aufgrund meiner anwaltlichen Schweigepflicht keine Auskünfte geben könne. Sie erklärte mir daraufhin, dass meine Handhabung der Schweigepflicht doch sehr praxisfern sei. In ihrem Gerichtsbezirk sei es üblich, Familienmitgliedern Auskünfte über Mandanten zu geben. Jedenfalls könne ich doch zumindest ihr, da sie ja auch Anwältin sei, den Ermittlungsstand mitteilen, damit sie ihn dann weitergeben könne.

Ich war spätestens zu diesem Zeitpunkt nicht mehr sicher, ob ich tatsächlich mit einer Kollegin telefonierte. Auf die Diskussion, ob man nicht einfach kollegial die Schweigepflicht neu definieren könnte, habe ich mich nicht mehr eingelassen…

2 comments so far

  1. Rolf Schälike on

    Ich kenne einen Anwalt aus Münster, der es mit seiner anwaltlichen Schweigepflicht nicht so genau nimmt, sogar, wenn diese ausdrücklich vereinbart ist und es sich um vertrauliche berufliche Informationen seiner Mandanten handelt. Nur wenn dieser Anwalt seine mangelnde Qualifikation verbergen möchte, beruft er sich auf die Verschwiegenheitspflicht. Sogar im Internet verrät er allerhand über seine Mandanten, nicht nur Angenehmes. Die o.g. Dame scheint keine Ausnahme zu sein.

  2. Hans Olo on

    Ich hätte mir einen Spaß daraus gemacht, erstmal zu prüfen, ob sie wirklich Anwältin ist. Irgendwelche Studieninhalte, Paragraphen die jeder Anwalt kennen muss usw.


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