Untrügliches Zeichen, den Verteidiger zu wechseln
Ganz sicher wissen Sie, dass Sie den Verteidiger wechseln sollten, wenn dieser der Polizei (die gerade damit beschäftigt ist, Ihr Handy nach belastenden Beweisen zu durchsuchen) schreibt:
„Hinsichtlich der erbetenen Pin für das beschlagnahmte Handy meines Mandanten werde ich mich noch kurzfristig melden. Mein Mandant ist nach Kräften bemüht, diese Pin ausfindig zu machen und Ihnen bekannt zu geben.“
(Einzige Ausnahme: Der Kollege hat einen extrem feinen Sinn für Ironie…)
naja, kleiner Zahlendreher bei der Mitteilung, die PIN drei Mal falsch eingegeben, dann wird’s schon schwieriger … 😉
Na ja, falls die Sta die PIN und PUK ohnehin problemlos über 113 I TKG erhalten kann, ist dieser symbolische Akt der Kooperation vielleicht nicht ganz daneben.
Ist das nicht das ganz übliche Vorgehen? Der Beschuldigte tut alles, um bei der Aufklärung behilflich zu sein, aber irgendwie gelingt es ihm nicht, die PIN zu finden?
Bei Verkehrsversössen genauso. „Ich weiss zwar nicht wer gefahren ist, tue aber alles, um dies herauszufinden…“
Schreiben vom 1.4.?
Soll das ein Witz sein? Genau das obige Verhalten erwarte ich von einem Rechtsanwalt.
Das hätte ich als Anwalt auch so durchgegeben: „Mein Mandant ist bemüht, sich an das Passwort für die Festplatte zu erinnern…“ – ok, doofes Beispiel, da man hier wohl eher behauptet, da wären Zufallsdaten drauf, zeigt aber schön, dass man denen ja mal was versprechen kann. Wenn nichts wird – rein zufällig natürlich – hat man immer noch Zeit rumgebracht 🙂
Na ja. Ich sehe das anders. Völlig anders sogar.
Wenn es angebracht ist, umfangreiche Aufklärungshilfe bei einem ohnehin geständigen Mandanten zu erbringen, ist die Mithilfe sogar Verteidigerpflicht. Dies gilt gerade, wenn hierdurch – durch die Kooperation – beispielsweise ein Haftbefehl vermieden wird.
Tja, WENN…
Berliner Nachsatz eines (guten?) Starfverteidigers:
… bittet jedoch der Unterzeichner als Alleinbearbeiter um Verständnis für die mit der momentanen Arbeitsüberlastung und nachfolgendem Jahresurlaub einhergehende, zeitliche Verzögerung.
Sobald es mit möglich ist, werde ich in dieser Angelegenheit wieder auf Sie zukommen. Zwischenzeitlich bite ich um die Zusendung der Ermittlungsakten zu meinen Händen.
Schnarch…
Nachdem die Polizei die sog. Super-PIN bzw. den PUK durch Abfrage beim Provider ohnehin erhält, sehe ich nicht, was gegen die „freiwillige“ Mitteilung der PIN spricht. Zu verlieren ist dadurch nichts, und es sieht gut aus …
@ -thh:
Pssst, das wissen die (noch) nicht! Und ob’s tatsächlich stimmt?
Tja,
also ich würde mit Sicherheit den Anwalt wechseln. Da ist für mich das Vertrauensverhältnis ein wenig gestört…
Hier geht es nicht um die PIN der SIM-Karte, sondern vom Mobiltelefon. Und diese bekommt die Polizei betimmt nicht vom Netzbetreiber, weil dieser sie gar nicht kennt.
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