„Subjektiv? Bin ich schon längst.“
In einer meiner ersten Verhandlungen als Verteidiger hatte ich mir vor ein paar Jahren erlaubt, die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft auf ihre sehr einseitige Sicht der Dinge hinzuweisen.
Ich war frisch zugelassen, hatte ca. ein halbes Jahr vorher meinen letzten Tag der Ausbildungsstation bei der Staatsanwaltschaft gehabt. Von dort hatte ich mitgenommen, dass Ergebnisoffenheit und Objektivität durchaus nicht nur Schlagworte waren, sondern zum Selbstverständnis der Ermittlungsbehörde gehören sollen und können. Wenn ich als Referendar damals in der Sitzung einen Freispruch beantragte, war dies zwar teilweise in Nachhinein zu erklären, wurde aber nie kritisiert.
Dementsprechend negativ stieß mir in der besagten Sitzung auf, dass die Sitzungsvertreterin (wohlgemerkt Staatsanwältin, keine Referendarin) einseitig alle Argumente abbügelte, die ich für meinen angeklagten Mandanten anbrachte.
Hierauf von mir angesprochen bekam ich folgende Antwort:
„Ich bin nur für die Ermittlung der belastenden Tatsachen zuständig. Der Verteidiger kümmert sich um das Entlastende.“ Das war ernst gemeint. Der Richter sah sich zu einer kleinen Nachhilfe genötigt.
Es war das einzige Mal, dass ich diese grundlegend falsche Berufsauffassung von einem Staatsanwalt explizit hörte. Die Äußerung fällt mir dennoch sehr schnell wieder in Situationen ein, in denen man als Verteidiger einem Anklagevertreter gegenüber sitzt, der sich berufsrechtlich zur Subjektivität verpflichtet zu fühlen scheint.
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