Waffenamnestie bis 31.12.2009
Abgabe verbotener Waffen
Durch die Änderung des Waffenrechts besteht die Möglichkeit, dass ein vormals erlaubter Waffenbesitz mit Wirksamkeit der Gesetzesänderung „plötzlich“ verboten ist.
Schlagringe, Wurfsterne, Springmesser, „Butterflymesser“ oder Faustdolche – solche und viele andere Waffen sind verboten, waren es aber nicht immer. Diese Waffen dürfen aktuell weder geführt noch besessen werden.
Die sich in diesem Zusammenhang aufdrängenden Fragen lauten: Was passiert, wenn ich eine solche Waffe besitze? Kann ich einer Strafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes entgehen?
Das Lösungsangebot des Gesetzgebers heißt Waffenamnestie. Nach dem Grundgedanken soll dem Besitzer einer verbotenen Waffe ein Anreiz geschaffen werden, diese ohne Angst vor Strafverfolgung abzugeben.
Die Regelung zur straffreien Abgabe verbotener Waffen hat aber einen großen Haken: Zum Ende des Jahres läuft die Waffenamnestie ab. Wer die Gelegenheit noch nutzen will, sollte sich informieren und beeilen.
Der Gesetzestext liest sich wie folgt:
§ 58 Absatz 8 WaffG (Waffengesetz)
Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn
1. vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder
2. der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.
Einen ersten Überblick über die praktisch bedeutsamsten verbotenen Waffen liefert http://www.berlin.de/polizei/service/waffen_verboten.html
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